Bußgelder im Straßenverkehr: Zahlung ohne Gerichtsverfahren um einen Monat verlängert
Aufgrund der positiven Resonanz in der Öffentlichkeit und der erhöhten Belastung des Online-Zahlungssystems für Bußgelder, die von Verkehrskameras generiert werden, haben die Behörden beschlossen, die Frist für die Rückzahlung von Schulden zu verlängern.
Die Frist für die Zahlung der außergerichtlichen Bußgelder für Verkehrsverstöße, die zwischen dem 01.01.2022 und dem 30.09.2024 registriert wurden, wird bis zum 30. April 2025 verlängert. Vor diesem Datum werden keine Fälle vor Gericht gebracht.